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Wie Lange Darf Man Bewerten Bei Ebay

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Gerade für Onlineshops sind negative Bewertungen sehr hinderlich und schreckt viele Kunden ab. Umsatzeinbußen drohen! Welche Bewertungen bei eBay erlaubt und was verboten ist, beantworten wir Ihnen hier!

Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Niemand ist verpflichtet, nach der Transaktion eine Bewertung abzugeben. Es besteht insoweit kein Anspruch.
  • Wird eine Bewertung abgegeben, so sollte diese wahrheitsgemäß, sachlich und neutral sein.
  • Ein Löschungsanspruch besteht bei einer Meinungsäußerung, wenn die Bewertung herabwürdigend ist und eine unsachliche Schmähkritik darstellt. Dies ist vor allem bei Beleidigungen der Fall.
  • Werden lediglich Tatsachen vorgetragen, so besteht ein Löschungsanspruch dann, wenn die Behauptungen unwahr sind. Der Bewerter hat die Richtigkeit des Tatsachenvortrags zu beweisen.
  • Ungerechtfertigte Bewertungen führen unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Bewerters!

Worauf muss ich bei einer Bewertung bei eBay achten? Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Bewertung?

Wie kann ich bei eBay eine negative Bewertung entfernen, löschen oder zurücknehmen lassen?

Unter welchen Umständen habe ich einen Anspruch auf Löschung, Änderung oder Entfernung der negativen Bewertung?

● Löschung einer unwahren Tatsachenbehauptung

● Löschung einer Meinungsäußerung

Habe ich wegen einer schlechten Bewertung auch einen Anspruch auf Schadensersatz?

Wie soll ich vorgehen, um eine schlechte Bewertung löschen zu lassen?

Sie haben eine negative, ungerechtfertigte Bewertung erhalten? - Wir helfen Ihnen!

Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

In Zeiten des Interhandels sind Bewertungssysteme die einzige Möglichkeit, sich über Käufer und Verkäufer zu informieren. Positive Bewertungen sind gerade für gewerbliche Verkäufer eine gute Werbung, um das Kaufverhalten der Kunden zu beeinflussen. Negative Bewertungen können Kunden vergraulen und so mitunter zu erheblichen Umsatzeinbußen führen.

  • Umso wichtiger ist es, sich gegen ungerechtfertigte, negative Bewertungen zu wehren!

Einen Anspruch auf Erteilung einer Bewertung gibt es nicht, daher gibt es auch keine Frist zur Abgabe eine Bewertung. Wird hingegen das Bewertungssystem genutzt, so müssen die gesetzlichen Vorgaben und die Richtlinien bei eBay, Amazon, etc. eingehalten werden. eBay trifft in § 7 der AGB hierzu folgende Bestimmungen:

negative-ebay-bewertung-anwalt-sven-nelke
Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#verbotene

eBay bietet die Möglichkeit, negative Bewertungen löschen zu lassen. Grundsätzlich werden aber nur folgende "Mängel" problemlos entfernt:

Quelle: http://pages.ebay.de/de/help/policies/defect-removal.html
Quelle: http://pages.ebay.de/de/help/policies/defect-removal.html

Darunter fallen eben jene negativen Bewertungen, die der Wahrheit zuwider abgegeben worden sind, nicht. eBay argumentiert in diesen Fällen regelmäßig, dass es nicht zu überprüfen ist, ob denn die Bewertung auch der Wahrheit entspricht. Dies ist natürlich eine unbefriedigende Situation. Im Prinzip ist derjenige, der nachweislich eine unzutreffende, negative Bewertung bekommen hat, nicht hinreichend geschützt.

Um derartige schlechte Bewertung zu entfernen verweist eBay stets auf eine Überarbeitung der Bewertung. Hierfür ist zunacht ein Antrag bei ebay zu stellen und beide Seiten müssen dann dieser Überarbeitung zustimmen.

"Der Verkäufer hat Ihren Antrag angenommen und seine Bewertung für Sie bearbeitet."

negative-ebay-bewertung-rechtsanwalt-sven-nelke
Quelle: ebay.de

Betroffene einer ungerechtfertigten Bewertung haben (analog §§ 1004 i.V.m. 823 BGB) einen Anspruch darauf, dass der Bewerter der Löschung zustimmen muss, bzw. die Löschung veranlasst. Bei Privatverkäufern ist dann nämlich ihr Allgemeines Persönölichkeitrecht (nach Art. 1 Abs.1 i.V.m. Art. 2 Abs.1 GG) verletzt, während gewerbliche Verkäufer wie Powerseller sich auf die Verletzung ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berufen können.

Ob ein Anspruch auf Zustimmung der negativen Bewertung gegen den Bewerter besteht, ist abhängig vom Einzelfall: Es ist zu unterscheiden, ob es die Bewertung eine Tatsachenbehauptung oder aber eine Meinungsäußerung beinhaltet:

Kurz gesagt sind Tatsachenbehauptungen solche Äußerungen, die sich durch einen Beweis entweder belegen oder aber entkräften lassen.

Meinungsäußerungen sind hingegen Aussagen, die eine reine subjektive Bewertung der Transaktion widerspiegeln.


Erweist sich der Kommentar als Tatsachenbehauptung, so besteht ein Löschungsanspruch vor allem dann, wenn das Tatsachenurteil falsch  (siehe hierzu auch § 7 Abs.2 der eBay-AGB).

Es ist umstritten, wer zu beweisen hat, ob die Tatsachenäußerung falsch ist: Einerseits wird vertreten, dass es dem Bewerter obliegt, die Wahrheit seiner Aussage zu beweisen; jedenfalls kann die Entfernung begründet sein, wenn der Käufer den Mangel zuvor nicht anzeigte und auch keine Nachbesserung verlangte (siehe OLG München, Urteil vom 28.10.2014 -18 U 1022/14). Anderseits wird aber auch vertreten, dass der Bewertende beweisen muss, dass die Aussage unrichtig oder falsch ist.

  • Zum Beispiel:

"Ware defekt." oder "Ware bezahlt, aber nicht erhalten" oder "Ware entsprach nicht der Beschreibung" oder "Lieferzeit von 2 Monaten", etc.

Aber auch gegen Tatsachenbehauptungen, die wahr sind, kann sich der Bewertende erwehren: Beinhaltet der Kommentar nämlich Informationen, die der Intims- oder Privatspähre entstammen und die Öffentlichkeit nicht zu interessieren haben, so ist der Bewerter zur Entfernung verpflichtet.

  • Zum Beispiel :

"Bei Beschwerden könnt ihr Euch unter der Telefonnummer 0221 / 91 49 91 30  beim Verkäufer melden." oder "Der Verkäufer wohnt in xxx. Da hätte es bei mir schon Klick machen müssen." etc.

Meinungsäußerung sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit (aus Art. 5 Abs.1 GG) gedeckt. Allerdings müssen Beleidigungen, also Werturteile, die eine Schmähkritik darstellen, nicht hingenommen werden. Ob eine erlaubte Meinung oder aber eine verbotene Beleidigung vorliegt, ist wie folgt zu beurteilen:

„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).

Geht es dem Bewerter also nicht darum, seine Meinung zu äußern, sondern will er einfach nur seinem Ärger freien Lauf zu machen, kann schon die Grenze zur verbotenen Schmähkritik überschritten sein. Schimpfwörter sind jedenfalls nicht hinzunehmen.

  • Zum Beispiel:

"Abzocker" oder "Betrüger" oder "der hat sie nicht mehr alle" oder "der Artikel ist das Geld nicht wert", etc.

Grundsätzlich hat der Betroffene einer ungerechtfertigten Bewertung gegen den Bewerter auch einen Anspruch auf Schadensersatz (nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 BGB). Als Schadensposition kann jede (wirtschaftliche) Einbuße geltend gemacht werden, die durch die ungerechtfertigte Bewertung verursacht wurde.

Hiervon umfasst sind zunächst einmal die Kosten der Rechtsanwaltes (siehe AG Köln, Urteil vom 30.12.2013 - 147 C 139/12).

Das bedeutet, dass Betroffene sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden können: Die Kosten hat der Bewerter zu tragen.

Handelt es sich bei der Bewertung um eine Beleidigung, kann auch Schmerzensgeld (nach § 253 BGB) gefordert werden. Je nach Schwere der Beleidigung kann dies auch schnell in die hunderte Euro gehen.

Es ist auch natürlich auch möglich, sogenannten entgangenen Gewinn (nach § 252 BGB) geltend zu machen. Dafür müssen Sie als Betroffener Ihre Umsatzeinbußen aufzeigen und im Streitfalle beweisen, dass der Umsatz wegen der negativen Bewertung eingebrochen ist. Dies ist in der Praxis schwierig, denn oftmals gelingt der Beweis nicht. Es sollte daher möglichst genau dargestellt werden, dass der Umsatz in der Zeit vor der Bewertung konstant hoch war, während sich nach der Bewertung der Umsatz verschlechterte.

Um eine negative Bewertung löschen zu lassen, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  1. Melden Sie eBay den Fall und fordern Sie eBay auf, die Entfernung der Bewertung vorzunehmen. Fordern Sie eBay auch auf, den Namen und die Anschrift des Bewerters mitzuteilen, falls Ihnen diese noch nicht vorliegt.
  2. Stellen Sie bei eBay einen Antrag auf Überarbeitung einer Bewertung. Dies können Sie über folgenden Link tun: http://pages.ebay.de/help/feedback/revision-request.html
  3. Schreiben Sie den Bewerter an und fordern Sie ihn auf, dem Antrag auf Überarbeitung der Bewertung zuzustimmen und die negative Bewertung zu ändern oder zurückzunehmen. Setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche. Hierzu können Sie bereits einen Anwalt aufsuchen, denn die Kosten des Rechtsanwaltes hat im Falle der ungerechtfertigten Bewertung der Bewerter zu tragen (siehe AG Köln, Urteil vom 30.12.2013 - 147 C 139/12).
  4. Sollte der Bewerter die Bewertung nicht innerhalb der Frist zurücknehmen, dann sollte Klage erhoben werden. Neben der Klage kann auch ein einstweiliges Verfahren eingeleitet werden: Dies hat zur Folge, dass Ihre Bewertung schneller gelöscht werden kann. Aber Vorsicht: Einige Gerichte lehnen den Eilantrag ab, da nach ihrer Ansicht kein Eilbedürfnis besteht, da der Betroffene zuvor selbst einen Gegenkommentar verfassen und so seine Rechte wahren kann (siehe OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11). Vermeiden Sie daher, einen Gegenkommentar zu verfassen, wenn Sie sich im Wege eines Eilverfahrens erwehren wollen.

Sie wurden negativ bewertet? Die Bewertung stimmt nicht oder ist gar beleidigt? Sie haben eine Bewertung abgegeben und nun wird Ihnen mit dem Anwalt gedroht? -  Wir vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer deutschlandweit. Wir setzen effektiv auch Ihren Anspruch auf Entfernung der negativen Bewertung durch. Anderseits beraten und verteidigen wir Sie, wenn Sie Ihre Bewertung nicht zurücknehmen wollen.

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Juli 2018.

Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!

Wie Lange Darf Man Bewerten Bei Ebay

Source: https://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/negative-schlechte-bewertung-bei-ebay-amazon-ansprueche-loeschen-entfernen/

Posted by: acunaourst1985.blogspot.com

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